Umweltkennzeichnungs-Pflicht (Gesetzesdekret Nr. 116/2020) zum 01.01.2023 für Einfuhren nach Italien.
Hersteller und Vertreiber für alle auf den italienischen Markt in Verkehr gebrachten Verpackungen müssen nach den neuen Richtlinien gekennzeichnet werden. Für die von uns gelieferten Produkte ist eine Kennzeichnung innerhalb einer Datenbank rechtsgültig.